Zielgruppen unserer Einrichtung

Die Zielgruppen unserer Einrichtung sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 12 und 27 Jahren, unabhängig vom Geschlecht. Wir bieten eine pädagogisch-therapeutische Begleitung für junge Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet an.

Wir sind darauf spezialisiert, jungen Menschen zu helfen, die aufgrund ihrer Lebensumstände die für sie eigentlich entsprechenden Schulzweige verlassen mussten. Bei uns finden sie eine neue Chance, ihre Bildung fortzusetzen und ihre Zukunftsaussichten zu verbessern.

Kontakt
kontaktieren Sie uns einfach bei Fragen.

Wir verstehen, dass viele unserer Schützlinge Erfahrungen mit ambulanten Psychotherapien und stationären Aufenthalten in Kinder- und Jugendpsychiatrien gemacht haben. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, sie in unserer Einrichtung bestmöglich zu unterstützen und zu begleiten.Wir freuen uns darauf, Ihnen und Ihrem Kind bei der Suche nach einer passenden Lösung für Ihre Bedürfnisse helfen zu können. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen, oder um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Nutzen Sie hier einfach unser Anfrageformular.

Unser Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die folgende Störungsbilder (nach ICD-10-GM) aufweisen bzw. diese Störungsbilder mit hoher Wahrscheinlichkeit entwickeln werden:

Bei den hier nicht benannten psychiatrischen Störungsbildern entscheiden wir im Einzelfall, ob eine Betreuung angeboten werden und damit, ob eine Aufnahme erfolgen kann. 

Ziel unserer Arbeit ist die mittelfristige Rückkehr der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihre Familien.

Kontraindikation

Eine Kontraindikation für die Aufnahme in unserer Einrichtung besteht bei allen o. g. akuten Erkrankungen sowie bei Störungen, die noch einer medizinischen und/oder psychiatrischen Abklärung und stationären Behandlung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie bedürfen. Weiterhin können Kinder und Jugendliche nicht aufgenommen werden, die:

  • eine Persönlichkeitsstörung als Diagnose oder Verdachtsdiagnose vorweisen (hier vor allem die Diagnose/Verdachtsdiagnose emotional instabile Persönlichkeitsstörung); 
  • an ausgeprägten und stark einschränkenden Körperbehinderungen (z.B. Querschnittslähmungen, Blindheit etc.) leiden;
  • akut selbst- und/oder fremdgefährdendes Verhalten zeigen (stark autoaggressiv, suizidal, gewaltbereit);
  • an einer Diabetes erkrankt sind, die auch nachts medikamentös behandelt werden muss;
  • eine ausgesprochene Alkohol- und/oder Drogenproblematik aufweisen;
  • aufgrund ihrer Lebensgeschichte einer nächtlichen Betreuung bedürfen (z.B. Flashbacks);
  • eine extrem ausgebildete Gewaltbereitschaft in individuell auslösenden Szenen ausleben und dadurch schon straffällig geworden sind;
  • auf Grund spezifischer Programme zur Strafvermeidung gerichtlich untergebracht werden sollen (bspw. „Therapie statt Strafe“);
  • dauerhaft eine intensive Einzelbetreuung mit höherem Personalschlüssel benötigen;
  • keine Möglichkeit regelmäßiger Heimfahrten (14-tägige Wochenendbeurlaubungen und Schulferien) haben, bzw. eine positive Prognose hierfür nicht gegeben ist;
  • die selbst bzw. deren Angehörige keinerlei Bereitschaft zur Mitwirkung (§ 36 SGB VIII) zeigen;
  • die selbst bzw. deren Angehörige nicht dazu bereit sind, die medizinischen und gesundheitlichen Anordnungen umzusetzen;
  • sexuell übergriffig sind oder;
  • in einem offenen Rahmen der Jugendhilfe überfordert sind. 

Heimfahrtkalender 2025